OGH 23.1.2018, 10 ObS 150/17g
§§ 140 ff, 173 BSVG (§§ 292 ff, 324 ASVG)
Der Kl bezieht von der bekl Sozialversicherungsanstalt der Bauern eine Erwerbsunfähigkeitspension samt Ausgleichszulage, die im August 2016 € 367,40 betrug. Für ihn war seit 2011 ein Sachwalter bestellt. Er wurde wegen Verursachung einer Feuersbrunst mit Beschluss des LG für Strafsachen vom 18.8.2016 in einer Landesnervenklinik nach § 429 Abs 4 StPO vorläufig angehalten und anschließend gem § 21 Abs 1 StGB in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen, wo er seit 20.12.2016 untergebracht ist. Die Justizanstalt beantragte einen Anspruchsübergang gem § 324 Abs 4 ASVG.