OGH 23.1.2018, 10 ObS 154/17w
§ 255 Abs 7 iVm § 19a ASVG
Der 1978 geborene Kl ist geringfügig beschäftigt und nach § 19a ASVG selbstversichert. Er hat 15 Beitragsmonate der Pflichtversicherung und 115 Beitragsmonate aufgrund der Selbstversicherung erworben. Anerkannt ist das Vorliegen der originären Invalidität zum Zeitpunkt der erstmaligen Aufnahme einer die Pflichtversicherung begründenden Beschäftigung. Zu klären war die Frage, ob die 115 Beitragsmonate der Selbstversicherung Beitragsmonaten der Pflichtversicherung gleichzuhalten sind und für die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung des § 255 Abs 7 ASVG zählen. Von den Vorinstanzen wurde diese Frage verneint. Die Berufung des Kl wurde vom OGH mangels erheblicher Rechtsfrage zurückgewiesen.