OGH 30.1.2018, 9 ObA 140/17d
§ 33 KollV für journalistische MitarbeiterInnen bei österreichischen Zeitschriften und Fachmedien
Der Kl war vom 1.3.2007 bis 30.6.2015 bei der Bekl als Grafiker tätig, wobei das Dienstverhältnis dem KollV für journalistische MitarbeiterInnen bei österreichischen Zeitschriften und Fachmedien unterlag.