OGH 26.1.2018, 8 ObA 63/17y
§§ 121 Z 3, 122 Abs 1 Z 2, 3 und 5 ArbVG
Verfasst ein Betriebsratsmitglied privat und ohne Bezugnahme auf seine Arbeitsstelle ein beschimpfendes Wut-Posting auf Facebook (als Reaktion auf die auf der entsprechenden Seite bereits vorhandenen Postings), so ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Grenzen zur qualifizierten Ehrverletzung überschritten wurden und deshalb ein Entlassungsgrund gem § 122 Abs 1 Z 2 ArbVG vorliegt.