OGH 28.11.2017, 9 ObA 36/17k
§ 60 ASVG
Ist ein Abzug des DN-Anteils zur SV durch die DG nach § 60 Abs 1 ASVG nicht mehr möglich, so besteht auch keine Verpflichtung der DN zum Ersatz der auf sie entfallenden Sozialversicherungsbeiträge. § 60 Abs 1 ASVG stellt somit eine abschließende Regelung dar.