1. Explikation der Fragestellung
Kann ein Landesgesetzgeber die von ihm im Rahmen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung vorgesehenen Leistungen nach politischen Zweckmäßigkeitserwägungen nach Belieben plötzlich reduzieren oder sind ihm dabei aus dem Gleichheitsgrundsatz abzuleitende verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt? Diese auf den ersten Blick eher akademisch anmutende Frage könnte für mehr als 300.000 Menschen, die auf die Gewährung von Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung zur Führung eines menschenwürdigen Lebens angewiesen sind, bei geänderten politischen Verhältnissen im wahrsten Sinne des Wortes zu einer Überlebensfrage werden.