OGH 10.10.2017, 10 ObS 116/17g
§ 1 Abs 1 Z 5 Schwerarbeits-VO
Die PVA lehnte mit Bescheid die Anerkennung von Schwerarbeitszeiten für den Zeitraum 1.7.1997 bis 31.8.2016 ab. Das Erstgericht wies die gegen den Bescheid gerichtete Klage ab. Das Berufungsgericht bestätigte das Ersturteil. Die Revision des Kl wurde zugelassen, sie ist aber nicht berechtigt.