Die Stärkung der Primärversorgung wurde bereits am 30.6.2014 von der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen. Der Ausbau der Primärversorgung ist eines der wichtigsten Anliegen der Gesundheitsreform. Die Errichtung und der Betrieb von Primärversorgungseinheiten zur Erbringung von multiprofessionellen und interdisziplinären Gesundheitsdienstleistungen dienen einem wichtigen öffentlichen Interesse. Primärversorgungseinheiten sollen nämlich dazu beitragen, für PatientInnen eine wohnortnahe Versorgung mit guter verkehrsmäßiger Erreichbarkeit und bedarfsgerechten Öffnungszeiten sicherzustellen. Durch die Primärversorgung soll künftig die Kontinuität der Behandlung und Betreuung insb von chronisch kranken und multimorbiden PatientInnen und sowie PalliativpatientInnen sichergestellt werden.