VwGH 1.7.2017, Ro 2014/08/0076
§ 343 Abs 2 ASVG
Der 1938 geborene Revisionswerber wurde rechtskräftig nach § 31a Abs 1 Suchtmittelgesetz (SMG) (Handel mit psychotropen Stoffen) zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten bedingt verurteilt, weil er im Rahmen seiner ärztlichen Tätigkeit einem Patienten durch Ausstellen von Rezepten psychotrope Stoffe in einer die zulässige Grenzmenge überschreitenden Menge verschafft hat. Er erhielt eine Mitteilung der Gebietskrankenkasse (GKK), dass sein Vertrag auf Grund der rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung gem § 343 Abs 2 Z 5 ASVG erloschen sei. Daraufhin stellte er an die Paritätische Schiedskommission einen Antrag auf Schlichtung bzw Feststellung