Mit dem SV-ZG erhält eine seit Langem zwischen den Sozialpartnern verhandelte Materie zur Erhöhung der Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von selbständiger und unselbständiger Erwerbstätigkeit eine gesetzliche Grundlage. Als zentrale Bestimmungen werden die §§ 412a bis 412e in das ASVG eingefügt. Im GSVG wird eine Neufassung des § 41 Abs 3 und die Aufnahme des § 194b erforderlich; im BSVG und im EStG 1988 sind entsprechende Anpassungen notwendig geworden. Die Novelle wurde am 29.6.2017 im Plenum des Nationalrats beschlossen und am 1.8.2017 kundgemacht (BGBl I 2017/125). Sie ist am 1.7.2017 in Kraft getreten.