OGH 18.5.2017, 10 ObS 56/17h
§ 175 Abs 2 Z 1 ASVG
Die Kl erlitt am 29.4.2016 auf dem Weg zur Schule einen Verkehrsunfall. Aufgrund ihrer zum Unfallzeitpunkt gegebenen (Rest-)Alkoholisierung unterließ sie es im Zuge einer leichten S-Kurve, im Linkskurvenausgang rechtzeitig gegenzulenken, so dass sie über die Sperrlinie auf die linke Fahrspur geriet und mit einem entgegenkommenden Fahrzeug kollidierte. Unfallursächlich