OGH 28.6.2017, 9 ObA 2/17k
§§ 7d Abs 2 und 7i Abs 2 BEinstG
Die kl AN ist seit 1981 bei der bekl AG als Zustellerin beschäftigt, zählt seit 2011 zum Kreis der begünstigten behinderten AN und befand sich im Jahr 2013 seit 17.6.2013 durchgehend – und in jenem Jahr zum fünften Mal – im Krankenstand. Die bekl AG teilte ihr mit Schreiben vom 29.10.2013 mit, dass in Anbetracht ihrer massiven Krankenstände die baldige Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit fraglich und beabsichtigt sei, bei Nichtänderung des Krankenstandsverhaltens einen Antrag auf Zustimmung zur Kündigung beim Bundessozialamt (nunmehr Sozialministeriumservice) einzubringen.