OGH 25.4.2017, 10 ObS 36/17t
§ 47 Abs 1 Satz 3 BPGG
Der Kl wurde schon vor dem 1.5.1996 das Pflegegeld der Stufe 1 rechtskräftig zuerkannt. Im Jahr 2013 wurde ihr Pflegegeld der Stufe 4 gewährt. Mit Ablauf des März 2015 bewertete die Bekl den Betreuungsaufwand nur noch mit der Pflegegeldstufe 2. Die gegen diesen Herabsetzungsbescheid gerichtete Klage zog die Kl zurück und schloss mit der Bekl einen Vergleich, nach dem ihr ab April 2015 Pflegegeld der Stufe 2 zustand.