OGH 21.3.2017, 10 ObS 160/16a
§§ 85, 86, 143a ASVG
Rehabilitationsgeld fällt gem § 86 Abs 1 ASVG mit dem Entstehen des Anspruchs gem § 85 Abs 1 ASVG an. Die Leistungspflicht des Pensionsversicherungsträgers beginnt jedoch frühestens mit der Einbringung eines Antrags auf Zuerkennung einer Pension aus einem der Versicherungsfälle der geminderten Arbeitsfähigkeit nach dem ASVG.