OGH 24.3.2017, 9 ObA 123/16b
§§ 10 Abs 3, 15n MSchG
Ist es zu einem (teilweisen) Betriebsübergang gekommen, und wird vom AG weder eine Betriebseinschränkung noch eine Betriebsstillegung behauptet, ist ein auf Zustimmung zur Kündigung gerichtetes Klagebegehren nach § 10 Abs 3 MSchG abzuweisen.