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Keine Zustimmung des Gerichts zur Kündigung einer Arbeitnehmerin in Elternteilzeit bei Betriebsübergang/Betriebsumstrukturierung

EntscheidungenArbeitsrechtHermin KaroutDRdA-infas 2017/136DRdA-infas 2017, 224 Heft 4 v. 1.7.2017

OGH 24.3.2017, 9 ObA 123/16b

§§ 10 Abs 3, 15n MSchG

Ist es zu einem (teilweisen) Betriebsübergang gekommen, und wird vom AG weder eine Betriebseinschränkung noch eine Betriebsstillegung behauptet, ist ein auf Zustimmung zur Kündigung gerichtetes Klagebegehren nach § 10 Abs 3 MSchG abzuweisen.

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