OGH 20.4.2017, 9 ObA 24/17w
KollV für das grafische Gewerbe Österreichs
Der Hauptaufgabenbereich eines AN betraf die Inseratenaufträge eines bestimmten Kunden. Seine Tätigkeit war computerunterstützt mit facheinschlägigen Programmen für den Digitaldruck durchzuführen. Die Erstellung der Druckunterlagen erfolgte nach Maßgabe der Produktionspläne jenes Kunden, die bereits die Informationen zu Titel, Format, Druckverfahren, Erstellung der Druckunterlagen ua enthielten. Das grundsätzliche Erscheinungsbild sowie Text und Bilder der Inserate waren vom AN nicht zu verändern. Die Freigabe erfolgte durch den Kunden. Für die Abrechnungen waren dem AN Preiskategorien vorgegeben. Angebote und Aufträge waren dagegen von der kaufmännischen Abteilung zu erstellen.