VwGH 19.1.2017, Ro 2014/08/0084
§ 18b ASVG
Eine erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege als Anspruchsvoraussetzung für die Selbstversicherung ist bei einem durchschnittlichen Pflegeaufwand ab 14 Stunden wöchentlich bzw ab 60 Stunden monatlich anzusetzen.