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KollV Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger: Keine anteilige Rückzahlung oder Rückverrechnung des Urlaubszuschusses bei Arbeitgeberkündigung

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2017/63DRdA-infas 2017, 88 Heft 2 v. 1.3.2017

OGH 29.11.2016, 9 ObA 146/16k

§ 13 KollV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger

Die Kl war von 29.11.2011 bis 16.11.2015 bei der Bekl als Reinigungskraft beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis war der KollV für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger (in Folge: KollV) anzuwenden. Das Arbeitsverhältnis endete durch AG-Kündigung. Mit der Lohnabrechnung für Oktober 2015 zahlte die Bekl der Kl die aliquote Weihnachtsremuneration unter Rückverrechnung des für den Zeitraum 17.11. bis 31.12.2015 bereits ausbezahlten aliquoten Teils des Urlaubszuschusses aus.

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