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Arbeitsverhältnis zu Drittem ist trotz Tätigwerdens für Arbeitgeber bei Abfertigung nicht zu berücksichtigen

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2017/47DRdA-infas 2017, 74 Heft 2 v. 1.3.2017

OGH 19.12.2016, 9 ObA 31/16y

§ 879 ABGB

Da der Bekl aufgrund seines Stellenplanes keine weiteren AN anstellen durfte, stand die Kl für die Dauer eines Jahres in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Unternehmen, war aber in dieser Zeit tatsächlich für den Bekl tätig. Nach Beendigung ihres daran anschließenden Dienstverhältnisses zum Bekl begehrte die Kl die Einbeziehung des beim Drittunternehmen verbrachten

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