OGH 13.9.2016, 10 ObS 60/16w
§§ 179, 180 ASVG
Die besondere Bemessungsgrundlage des § 180 ASVG kommt auch dann zur Anwendung, wenn sich die versicherte Person parallel zu einer Berufs- oder Schulausbildung in einer Erwerbstätigkeit befindet und sich der Arbeitsunfall während der beruflichen Tätigkeit ereignet. Ein zeitlicher Zusammenhang mit der Ausbildung ist für die Anwendbarkeit ausreichend.