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KollV für Arbeiter im holz- und kunststoffverarbeitenden Gewerbe: Zeiten des Beschäftigungsverbots nach §§ 3 und 5 MSchG sind als Beschäftigungszeiten anzusehen

EntscheidungenArbeitsrechtMargit MaderDRdA-infas 2017/21DRdA-infas 2017, 22 Heft 1 v. 1.1.2017

OGH 27.9.2016, 8 ObS 11/16z

§ 16 Z 3 lit a KollV für das holz- und kunststoffverarbeitende Gewerbe

§§ 3 und 5 MSchG

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