OGH 28.10.2016, 9 ObA 88/16f
KollV Fußball-Bundesliga Österreich
Im Spielervertrag vom 30.5.2014 räumte ein Berufsfußballer seinem Klub die Option ein, das auf ein Jahr befristete Vertragsverhältnis um zwei weitere Jahre zu verlängern. In einem "Sideletter" zu diesem Vertrag vom 21.8.2014 wurde dem AN eine Entgelterhöhung um 15 % ab dem zweiten Jahr des Arbeitsverhältnisses für den Fall zugesagt, dass es zu der Ziehung der vereinbarten Option käme. Der Klub nahm die Option dann auch tatsächlich in Anspruch. Der kl Fußballer begehrte die Feststellung, dass sein zum Bekl bestehender Spielervertrag über die Dauer eines Jahres hinaus nicht weiter aufrecht fortbestehe.