OGH 27.9.2016, 8 ObA 59/16h
BAGS-KollV (SWÖ-KollV)
Auf das Dienstverhältnis einer bei der AG als Sozialtrainerin beschäftigten AN gelangte der KollV der Berufsvereinigung von AG für Gesundheits- und Sozialberufe (BAGS-KollV) zur Anwendung. Bei Begründung des Dienstverhältnisses erfolgte die Einstufung der AN aufgrund des Versicherungsdatenauszugs vom 24.3.2014. Nach dieser Einstufung wurden die Gehaltsabrechnungen vorgenommen. Im Verfahren stützte sich die AN auf einen (neuen) Versicherungsdatenauszug vom 7.4.2015 mit zusätzlichen Vordienstzeiten, den sie aber erst nach Beendigung des Dienstverhältnisses vorgelegt hatte.