OGH 17.8.2016, 8 ObA 46/16x
§ 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG
Der 1951 geborene Kl wurde bei Erreichen des Anspruchs auf Korridorpension gekündigt. Davor war er rund zehn Jahre lang bei vollen Bezügen von zuletzt € 11.948,- brutto (14-mal jährlich) dienstfrei gestellt. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses erhielt er eine gesetzliche Abfertigung von neun Monatsentgelten sowie eine Urlaubsersatzleistung in der Höhe von € 99.410,95 brutto, die mehr als acht Bruttomonatsgehältern entsprach.