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Keine Sozialwidrigkeit bei Kündigung wegen Korridorpension nach zehnjähriger Dienstfreistellung

EntscheidungenArbeitsrechtKlaus BachhoferDRdA-infas 2017/10DRdA-infas 2017, 13 Heft 1 v. 1.1.2017

OGH 17.8.2016, 8 ObA 46/16x

§ 105 Abs 3 Z 2 lit a ArbVG

Der 1951 geborene Kl wurde bei Erreichen des Anspruchs auf Korridorpension gekündigt. Davor war er rund zehn Jahre lang bei vollen Bezügen von zuletzt € 11.948,- brutto (14-mal jährlich) dienstfrei gestellt. Bei Beendigung des Dienstverhältnisses erhielt er eine gesetzliche Abfertigung von neun Monatsentgelten sowie eine Urlaubsersatzleistung in der Höhe von € 99.410,95 brutto, die mehr als acht Bruttomonatsgehältern entsprach.

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