OGH 29.9.2016, 9 ObA 93/16s
§ 879 ABGB
Die Bekl hat an einem von der Kl veranstalteten Ausbildungslehrgang zur Vermittlung von Kenntnissen für den Friseurberuf teilgenommen. Dafür musste sie ua bereits eine pauschale Unterrichtsgebühr pro Monat entrichten. Nach dem Ausbildungsprogramm war Unterricht für insgesamt 337 Tage vorgesehen.