Am 1.1.2017 tritt das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft (BGBl I 2016/44). Inhaltlich waren viele Bestimmungen des LSD-BG bislang in den §§ 7 bis 7o AVRAG verankert. Nunmehr hat der Gesetzgeber diese Bestimmungen aus dem AVRAG herausgelöst und ein formal neues Gesetz geschaffen.