VwGH 2.6.2016, Ro 2015/08/0002
§ 2 BSVG
Verfahrensgegenstand ist die Frage der Pflichtversicherung nach dem BSVG. Der Mitbeteiligte führt einen landwirtschaftlichen Betrieb, dessen Einheitswert den Betrag von € 150,- übersteigt, weshalb er der Pflichtversicherung in der UV nach dem BSVG unterliegt. Zusätzlich betreibt er seit 2003 eine Pferdezucht. Zu Verkaufszwecken bildet der Mitbeteiligte die Pferde aus (Grundausbildung). Im Rahmen seiner Tätigkeit bei der Ausbildung der Pferde erlitt der Mitbeteiligte einen Unfall. Strittig war, ob dieser Unfall vom Unfallversicherungsschutz nach dem BSVG erfasst ist. Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern entschied, dass es sich bei der Ausbildung der Pferde nicht mehr um eine Grundausbildung, sondern um eine Ausbildung zu Sportzwecken handle, die über die Haltung zur Tierzucht hinausgehe und nicht im Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb stehe.