OGH 18.8.2016, 9 ObA 51/16i
§ 381 Z 2 EO
Im Falle einer im Wesentlichen auf geistigen Fähigkeiten beruhenden Tätigkeit kann der unwiederbringliche Schaden durch Nichtausübung für einen bestimmten Zeitraum nicht ohne weiteres angenommen werden. Vielmehr bedarf es der Behauptung und der Bescheinigung einer konkreten Gefährdung.