OGH 7.6.2016, 10 ObS 62/16i
§ 79 StVG
Der Kl war während seiner Haft zunächst der Bibliothek der Justizanstalt zugewiesen und für die Ausgabe von Büchern an andere Häftlinge verantwortlich – auch an jene in der Krankenstation. Während der nachfolgenden Zeit seines Freiganges arbeitete der Kl in einem Unternehmen außerhalb der Haftanstalt im Büro. In der Zeit der Strafhaft zog er sich eine schwere Streptokokkeninfektion zu, die einen Herzklappenersatz und einen Schrittmacher erforderlich machten. Mit Bescheid der damals noch zuständigen Vollzugsdirektion wurde der Antrag des Kl