OGH 25.5.2016, 9 ObA 55/16b
§ 45 Abs 2 Z 2 VBO
Ein AN wurde von seiner AG entlassen, weil er bei dem die Entlassung auslösenden Vorfall auf einen Kollegen, den er nicht mochte, in alkoholisiertem Zustand sehr aggressiv losging, ihn beschimpfte, ihn anspucken wollte und ihm mit beiden Händen von hinten einen heftigen Stoß gegen den Rücken versetzte, wodurch dieser auf dem Gehsteig fast zu Sturz gekommen wäre. Bereits in den Monaten davor hatte er den Kollegen wiederholt massiv beschimpft, ihn ins Gesicht zu schlagen versucht und mit einer brennenden Zigarette nach ihm geworfen.