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Vertrauensunwürdigkeit wegen Ausnützens der beruflichen Leitungsfunktion in privater Angelegenheit

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2016/159DRdA-infas 2016, 264 Heft 5 v. 1.9.2016

OGH 28.6.2016, 8 ObA 41/16m

§ 27 Z 1 dritter Fall AngG

Der klagende AN hat gegenüber dem Versicherungsbetreuer seiner privaten Rechtsschutzversicherung seine berufliche Leitungsfunktion bei der bekl AG ausgenützt, um von der Versicherung eine von ihm gewünschte Erledigung (Zahlung einer zufriedenstellenden Prozesskostenablöse) in einem privaten Schadensfall zu erlangen. Dies ist ihm auch gelungen, weil sich der Versicherungsbetreuer aufgrund des Hinweises des AN auf die Bedeutung seiner AG für die Versicherung unter Druck gesetzt fühlte. Die Bekl befand sich mit der Versicherung in einer Geschäftsbeziehung. Aus Sicht der Versicherung war es von wirtschaftlich relevanter Bedeutung, die Bekl als Versicherungsnehmerin zu behalten. Die bekl AG sah in der privaten Interessenverfolgung des AN unter Ausnutzung der Leitungsfunktion eine Vertrauensunwürdigkeit und sprach deshalb die Entlassung aus.

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