OGH 24.6.2016, 9 ObA 61/16k
§ 879 ABGB
Im vorliegenden Fall war strittig, ob der vom zwischenzeitlich abberufenen Geschäftsführer der bekl AG schriftlich abgegebene Kündigungsverzicht für das Arbeitsverhältnis der kl AN und der bekl AG rechtswirksam zustande gekommen war.