1. Die wichtigsten Änderungen
Mit der 17. Novelle zum Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), die am 1.3.2017 in Kraft tritt, wird auch das Familienzeitbonusgesetz (FamZeitbG) geschaffen. Dieses Gesetz sieht eine Geldleistung für Väter vor, die für die Dauer einer Freizeit von höchstens 31 Tagen (umgangssprachlich: Papamonat) unmittelbar nach der Geburt ihres Kindes ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend unterbrechen. Dieser Zeitraum wird nunmehr Familienzeit genannt.