Seit dem Jahr 20041) gibt es neben dem Anspruch auf Elternteilzeit nach § 15h MSchG/§ 8 VKG auch einen weit weniger bekannten Anspruch auf Änderung der Lage der Arbeitszeit (§ 15p MSchG/§ 8h VKG).
Seit dem Jahr 20041) gibt es neben dem Anspruch auf Elternteilzeit nach § 15h MSchG/§ 8 VKG auch einen weit weniger bekannten Anspruch auf Änderung der Lage der Arbeitszeit (§ 15p MSchG/§ 8h VKG).