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Änderung der Lage der Arbeitszeit nach § 15p MSchG/§ 8h VKG: Ein wertvolles Instrument für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Aus der Praxis – für die PraxisBianca SchrittwieserDRdA-infas 2016, 237 Heft 4 v. 1.7.2016

Seit dem Jahr 20041)1)BGBl I 2004/64. gibt es neben dem Anspruch auf Elternteilzeit nach § 15h MSchG/§ 8 VKG auch einen weit weniger bekannten Anspruch auf Änderung der Lage der Arbeitszeit (§ 15p MSchG/§ 8h VKG).

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