OGH 15.3.2016, 10 ObS 20/16p
§ 519 ZPO
In der gegen den teilweise stattgebenden Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) vom 24.1.2014 gerichteten Klage vom 1.4.2014 begehrte der Kl "die ihm nach dem Gesetz zustehende volle Alterspension seit Pensionsantritt, die volle Ausgleichszulage seit Pensionsantritt, die Kinderzuschüsse für zwei Kinder, die Rückerstattung aller Abzüge ausgenommen Krankenversicherung sowie jährlichen Inflationsausgleich für die säumigen Beträge". Er vertrat zusammengefasst den Standpunkt, der Abzug des Sachbezugs wegen freier Station sei zu Unrecht erfolgt; die Ausgleichszulage wäre ihm in "voller Höhe" ab 1.2.2007 auszubezahlen gewesen.