OGH 13.4.2016, 10 ObS 144/15x
§ 2 Abs 6 KBGG
Der OGH zweifelt aus folgenden Gründen an der sachlichen Rechtfertigung des § 2 Abs 6 KBGG, der seit 2010 die gemeinsame hauptwohnsitzliche Meldung des Elternteils, der das Kinderbetreuungsgeld bezieht, mit dem Kind, für das es bezogen wird, an derselben Adresse als kumulierte Anspruchsvoraussetzung normiert: Die Bestimmung gewährleiste nicht in allen Fällen die Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen für das Kinderbetreuungsgeld und hat mitunter sehr schwere nachteilige Rechtsfolgen für den beziehenden Elternteil, obwohl er tatsächlich mit dem Kind gemeinsamen Haushalt lebt.