VwGH 24.2.2016, 2013/08/0125
§ 308 ASVG
Mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt wurde dem Antrag des Landes Tirol stattgegeben und der Überweisungsbetrag gem § 308 ASVG für eine Bedienstete, die mit Wirkung 1.10.2010 in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis zum Land aufgenommen worden war, mit € 29.115,24 festgelegt. Der gegen die Höhe dieses Betrags vom Land erhobene Einspruch wurde vom Landeshauptmann von Tirol abgewiesen.