OGH 10.5.2016, 10 ObS 46/16m
§ 292 ASVG
Die Kl bezog von der Pensionsversicherungsanstalt im Jahr 2015 eine Witwenpension in Höhe von € 531,80 brutto monatlich und eine Ausgleichszulage. Mitte 2014 zog ihr Lebensgefährte zu ihr in die von ihr seit etwa 30 Jahren bewohnte Mietwohnung; die – von der Kl getragenen – Miet- und Betriebskosten betragen € 400,- und die Stromkosten € 92,- pro Monat. Jährlich werden € 200,- für die Heizkosten benötigt. Von ihrem Lebensgefährten erhält die Kl monatlich € 100,- als Pauschalbeitrag zur Deckung dieser Kosten. Die Lebensmitteleinkäufe tätigen sie abwechselnd.