OGH 15.3.2016, 10 ObS 142/15b
§ 143a ASVG
Rehabilitationsgeld gebührt bereits ab Vorliegen der vorübergehenden Invalidität (Berufsunfähigkeit). Auf das in der PV geltende Stichtagsprinzip ist nicht Bedacht zu nehmen.
OGH 15.3.2016, 10 ObS 142/15b
§ 143a ASVG
Rehabilitationsgeld gebührt bereits ab Vorliegen der vorübergehenden Invalidität (Berufsunfähigkeit). Auf das in der PV geltende Stichtagsprinzip ist nicht Bedacht zu nehmen.