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Beiziehung eines Dolmetsch zu Informationsveranstaltung der Arbeiterkammer – Kosten nicht durch Insolvenz-Entgelt-Fonds gesichert

EntscheidungenArbeitsrechtMargit MaderDRdA-infas 2016/131DRdA-infas 2016, 208 Heft 4 v. 1.7.2016

OGH 27.4.2016, 8 ObS 9/15d

§ 1 Abs 2 Z 4 IESG

Am 24.4.2014 wurde über das Vermögen des AG des Kl das Insolvenzverfahren eröffnet. Wenige Tage später wurde von der AK bzw dem Insolvenzschutzverband für AN (im Folgenden: ISA) vor Ort unter Beiziehung eines Dolmetsches für die rumänische Sprache eine Informationsveranstaltung zum Zweck der arbeitsrechtlichen Beratung der AN im Hinblick auf das soeben eröffnete Insolvenzverfahren durchgeführt, an der auch der Kl teilnahm. Die Kosten des Dolmetsches wurden vom ISA bezahlt. Die offenen Ansprüche des Kl wurden zuzüglich der Kosten des Dolmetsches als Insolvenz-Entgelt bei der Insolvenz-Entgeltfonds-(IEF-)Service GmbH beantragt.

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