OGH 21.4.2016, 9 ObA 23/16x
§ 8 Abs 4 AngG
Entscheidet sich eine Angestellte für eine Kurzvariante des Kinderbetreuungsgeldes (hier einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld) und kombiniert sie mit einer Karenz bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes, dann liegt im zweiten Karenzjahr keine KV vor. Bei einer neuerlichen Schwangerschaft (die zur Gänze innerhalb des versicherungsfreien Zeitraumes liegt) besteht kein Anspruch auf Wochengeld. Sie hat aber sehr