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Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 8 Abs 4 AngG

EntscheidungenArbeitsrechtBianca SchrittwieserDRdA-infas 2016/122DRdA-infas 2016, 199 Heft 4 v. 1.7.2016

OGH 21.4.2016, 9 ObA 23/16x

§ 8 Abs 4 AngG

Entscheidet sich eine Angestellte für eine Kurzvariante des Kinderbetreuungsgeldes (hier einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld) und kombiniert sie mit einer Karenz bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes, dann liegt im zweiten Karenzjahr keine KV vor. Bei einer neuerlichen Schwangerschaft (die zur Gänze innerhalb des versicherungsfreien Zeitraumes liegt) besteht kein Anspruch auf Wochengeld. Sie hat aber sehr

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