OGH 22.2.2016, 10 ObS 18/16v
§ 464 ZPO
Das die begehrte Weitergewährung der Invaliditätspension abweisende Urteil wurde der Kl am 10.4.2015 zugestellt; am 5.5. wurde der Verfahrenshilfeantrag zur Post gegeben. Mit Beschluss vom 28.5., zugestellt am 2.6., wurde seitens des Gerichts ein Verbesserungsauftrag zur Ergänzung der Angaben im Vermögensbekenntnis erteilt und dabei (auch) der Verfahrenshilfeantrag im Original zur Wiedervorlage binnen 14 Tagen zurückgestellt. Erst nach Ende der Verbesserungsfrist, nämlich am 19.6., langte der Antrag wieder bei Gericht ein. Das Erstgericht bewilligte die Verfahrenshilfe mit Beschluss vom 2.7.; dem Verfahrenshelfer wurde das Ersturteil am 21.8. zugestellt.