VwGH 17.12.2015, 2013/08/0165
§ 2 Abs 1 Z 4 GSVG
Strittig war im vorliegenden Fall die Pflichtversicherung einer Autorin als neue Selbstständige gem § 2 Abs 1 Z 4 GSVG im Jahr 2007. Vorgebracht wurde, die Tätigkeit als Autorin sei bereits im Jahr 2006 mit dem zuletzt erschienenen Werk beendet worden.