OGH 19.1.2016, 10 ObS 119/15w
§ 367 ASVG
Auch im Anwendungsbereich des SRÄG 2012 sind Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation ohne Zusammenhang mit einem Pensionsverfahren vom Pensionsversicherungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen ohne Bescheidpflicht zu erbringen. Ein Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitationsmaßnahmen gem § 253f Abs 1 ASVG bzw § 270b Abs 1 ASVG besteht nur für jene Personen, deren Pensionsantrag iSd § 367 Abs 4 ASVG abgelehnt worden ist.