OGH 19.1.2016, 10 ObS 131/15k
§ 175 Abs 2 ASVG
Der Kl erlitt im Zuge seiner beruflichen Tätigkeit eine Stichverletzung an der linken Hand. Jahre danach wurde eine Gewebeverdichtung, die sich an der Einstichstelle gebildet hatte, operativ entfernt. Während des Krankenstandes fuhr der Kl mit dem Auto zum Hausarzt zur Kontrolle und zum Verbandwechsel. Auf dem Heimweg vom Arzt nach Hause verunfallte er und wurde schwer verletzt.