BVwG 14.3.2016, L511 2120732-1
§§ 17, 46 AlVG
Ein Arbeitsloser stellte am 19.10.2015 Antrag auf Arbeitslosengeld. Es wurde ihm das Antragsformular ausgehändigt und als Abgabetermin der 29.10.2015 vermerkt, der später auf den 11.11.2015 verschoben wurde.