OGH 27.1.2016, 9 ObA 148/15b
§ 27 Z 1 letzter Fall AngG
Eine als Filialleiterin beschäftigte AN füllte Arbeitszeitaufzeichnungen bezüglich einer Mitarbeiterin weisungswidrig nicht vollständig aus: Sie trug die Pflegefreistellung der Mitarbeiterin nicht ein. Des Weiteren unterschrieb sie dieses Zeiterfassungsblatt entgegen der formularmäßigen Vorgabe für die Betroffene mit deren Vornamen. Die AN wurde daraufhin wegen Vertrauensunwürdigkeit entlassen.