Auch in Sachverhalten mit arbeitsrechtlichem Bezug nimmt die schon bisher nicht zu unterschätzende Bedeutung der EU-Grundrechtecharta weiter zu. Der Beitrag zieht Bilanz zur Rsp des EuGH in vier Fallgruppen – betreffend das Recht auf Gleichbehandlung, die "klassisch sozialen Grundrechte" des Titels IV der Charta, die unternehmerische Freiheit und das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf. Auf dieser Grundlage wird der Versuch einer Systematisierung unternommen und werden bestehende Probleme bezüglich Kohärenz, Vorhersehbarkeit und schließlich die Rolle des EuGH im Verhältnis zu den vom Primärgesetzgeber vorgenommenen Wertungen kritisch besprochen.

