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Entgelttransparenz: Gleichbehandlung, Mitbestimmung und Datenschutz*)*)Redigierter und punktuell um Fußnoten erweiterter Vortrag bei der 59. Tagung der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsrecht und Sozialrecht am 11.4.2024 in Zell am See.

AbhandlungenAdam SaganDRdA 2024, 255 Heft 3 v. 15.6.2024

Um die Entgeltgleichheit zu stärken, hat die Europäische Union die Entgelttransparenzrichtlinie (EntgTransp-RL) 2023/9701)1)RL (EU) 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen (ABl L 132, 17.5.2023, 21).) erlassen. Der nachfolgende Beitrag befasst sich grundsätzlich aus der Perspektive des Unionsrechts mit dieser RL und geht stellenweise auf den Änderungsbedarf ein, der sich für das österreichische Arbeitsrecht ergibt. Das Augenmerk gilt den privatrechtlichen Kerninhalten der RL; öffentlich-rechtliche Mechanismen zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit werden grundsätzlich ausgeblendet. Im Fokus steht eine dogmatische Analyse, die sich an der im Untertitel angelegten Dreiteilung orientiert: Gleichbehandlung, Mitbestimmung und Datenschutz.

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